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   VGH Bayern, 02.10.2014 - 15 ZB 13.1350   

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https://dejure.org/2014,29466
VGH Bayern, 02.10.2014 - 15 ZB 13.1350 (https://dejure.org/2014,29466)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.10.2014 - 15 ZB 13.1350 (https://dejure.org/2014,29466)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 15 ZB 13.1350 (https://dejure.org/2014,29466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Reichweite der näheren Umgebung; Einfügen nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 07.02.2020 - 15 CS 19.2013

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Bürogebäudes -

    Eine sich wohl schon aus der unterschiedlichen Qualität der aneinandergrenzenden Nutzungen (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2017 - 9 ZB 14.1914 - juris Rn. 5) ergebende städtebauliche Zäsur (vgl. OVG NRW, U.v. 28.3.2012 - 7 A 40/10 - juris Rn. 79, 82) durch Aneinandergrenzen von Gebieten mit unterschiedlicher Siedlungsstruktur (BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris; SächsOVG, U.v. 9.3.2018 - 1 A 552/15 - juris Rn. 33; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.1350 - juris Rn. 7) dürfte ggf. verstärkt werden durch das langgezogene, sich auf ca. 150 m von Nord nach Süd erstreckende (wohl gewerbliche) Gebäude auf FlNr.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2023 - 1 L 65/22

    Versagung der Auszahlung bewilligter landwirtschaftlicher Subventionen wegen

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen (vgl. z. B. OVG LSA, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 1 L 36/12 -, juris Rn. 8 m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 15 ZB 13.1350 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
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